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Websites für Büro und Technik

Für Hausverwaltungen, IT-⁠Betriebe, Makler, Ingenieurbüros und Versicherungsbüros: was Ihre Kunden suchen, was dabei rechtlich zählt und wie sie anfragen.

Ihre Branche

Für diese Betriebe

  • Architekturbüro
  • Bausachverständiger
  • Buchhaltungsbüro
  • Energieberatung
  • Hausverwaltung
  • Ingenieurbüro
  • IT
  • Makler
  • Personalvermittlung
  • Unternehmensberatung
  • Versicherung
  • Übersetzungsbüro

Ihre Kunden

Was Ihre Kunden zuerst suchen

  • Eine klare Antwort, was Sie tun

    Wer ein Büro sucht, vergleicht mehrere Seiten in wenigen Minuten. Tätigkeit, Ort und der Weg zur Anfrage müssen im ersten Bildschirm stehen und nicht erst nach drei Klicks.

  • Einen Ansprechpartner statt eines Postfachs

    Bei Hausverwaltung, Versicherung und Beratung entscheidet das Vertrauen in eine Person. Name, Rolle und eine direkte Nummer senken die Hürde, überhaupt anzufragen.

  • Leistungen, die man vergleichen kann

    Kunden wollen sehen, was zu Ihrem Angebot gehört und was nicht. Eine nummerierte Liste mit je einem Satz je Leistung liest sich schneller als lange Fließtexte.

  • Den Weg nach Büroschluss

    Bei Hausverwaltung und IT zählt, was nach Büroschluss passiert: Störung melden, Notdienst erreichen, Rückruf bekommen. Das gehört sichtbar auf die Seite, mit Zeiten, die Sie bestätigt haben.

Funktionen

Was Ihre Website kann

  • Leistungen als nummerierte Liste

    Ihre Leistungen stehen als Liste mit Nummern, nicht als Kacheln mit Symbolen. Ab fünf Leistungen gruppiert die Leistungsseite sie unter sachlichen Überschriften.

  • Anfrage mit Anhang

    Kunden können der Anfrage Fotos anhängen, etwa von einem Schaden. Der Browser verkleinert sie vor dem Senden.

  • Projekte mit Ergebnis

    Referenzen nennen, was entstanden ist und wo, darunter Objektart und Jahr, immer mit freigegebenem Foto.

  • Kammerangaben

    Ist Ihr Ingenieurbüro Mitglied einer Ingenieurkammer, stehen Berufsbezeichnung und Kammer in der Fußzeile und die vollständigen Angaben im Impressum.

  • Betreuungsgebiet

    Wo Sie Kunden betreuen, steht auf der Kontaktseite und als Zeile in jeder Fußzeile.

Berufsrecht

Rechtlich wichtig in Ihrer Branche

Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Was für Ihren Betrieb gilt, klären Sie mit Ihrer Kammer, Ihrem Verband oder einer Rechtsanwältin.

  • Architekt, Innenarchitekt, Ingenieur

    „Architekt“, „Innenarchitekt“ und „Beratender Ingenieur“ führt nur, wer in der Liste der Kammer steht, und nur für die genannte Person. Bezeichnung und Kammer stehen im Impressum.

    Grundlage § 5 DDG, Architekten- und Ingenieurgesetze der Länder

  • Makler und Vermittler

    Makler, Versicherungs- und Anlagevermittler brauchen eine Erlaubnis und treten so auf, wie sie erteilt ist: Ein gebundener Vertreter ist kein unabhängiger Makler. Rendite- und Sicherheitsversprechen sind tabu, „provisionsfrei“ nur, wenn es stimmt.

    Grundlage §§ 34c, 34d, 34f, 34i GewO, §§ 656c, 656d BGB

  • Immobilienanzeigen

    Wer Immobilien anbietet, nennt in der Anzeige die Pflichtangaben aus dem Energieausweis, etwa Energieträger und Baujahr. Prüfen Sie sie, bevor ein Objekt auf die Seite kommt.

    Grundlage § 87 GEG

  • Geschützte Bezeichnungen

    „Öffentlich bestellt und vereidigt“ für Sachverständige und „beeidigt“ für Übersetzer stehen nur mit Bestellung oder Nachweis. „Zertifiziert“ und „geprüft“ ebenso.

    Grundlage § 36 GewO, Landesrecht, § 5 UWG

Fragen und Antworten

Was Betriebe dieser Branche oft fragen

Können Kunden Fotos oder Dokumente mit der Anfrage schicken?

Fotos ja, etwa von einem Schaden; der Browser verkleinert sie vor dem Senden. Anfragen und Anhänge liegen in der EU und werden nach spätestens 30 Tagen gelöscht. Jede Anfrage kommt als E-⁠Mail bei Ihnen an.

Wie zeige ich meinen Notdienst?

Ihre Nummer steht im Einstieg, und am Handy bleiben „Anrufen“ und „Anfragen“ beim Scrollen sichtbar. Zeiten für den Notdienst schreiben wir so, wie Sie sie bestätigen.

Darf ich mich Architekt oder Ingenieur nennen?

Nur mit Eintragung in die Liste der Kammer. Die Bezeichnung steht dann mit der Kammer im Impressum. Was für Sie gilt, sagt Ihre Kammer.

Wir haben keine Fotos. Reicht das?

Ja. Ohne Fotos beginnt die Seite mit einer klaren Aussage statt eines Bildes. Referenzen erscheinen, sobald freigegebene Fotos da sind.

Kosten

Pakete und Preise

Im Paket Standard steht Ihre Seite komplett. Premium ergänzt Leistungsseiten, Ortsseiten und die Pflege Ihres Google-Profils; welche weiteren Bausteine zu Ihrem Beruf passen, zeigen wir in der Vorschau.

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Adrian Hofmann, Gründer, Beratung und UmsetzungAntonia Buchmüller, Gründerin, Beratung und Kundenbetreuung

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