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Websites für Schulen, Reisebüros und Bestatter

Für Fahrschulen, Musik- und Hundeschulen, Nachhilfe, Reisebüros und Bestatter: was Ihre Kunden vor der ersten Anfrage wissen wollen und was rechtlich zählt.

Ihre Branche

Für diese Betriebe

  • Bestattungen
  • Fahrschule
  • Hundeschule
  • Musikschule
  • Nachhilfe
  • Reisebüro

Ihre Kunden

Was Ihre Kunden zuerst suchen

  • Angebot und Ablauf in dieser Reihenfolge

    Wer eine Schule oder ein Büro sucht, fragt zuerst: Was bieten Sie an, wie läuft es ab, was kostet es? Die Seite beantwortet das, bevor jemand anruft.

  • Preise, die vollständig sind

    Bei Fahrschulen schreibt das Gesetz einen Preisaushang vor, bei Bestattern sind aufwandsabhängige Kosten der Streitpunkt. Eine Summe ohne ihre Bedingungen wirkt unseriös und ist rechtlich angreifbar.

  • Den richtigen Ton

    Eine Hundeschule darf locker klingen, ein Bestatter nicht. Ton, Bilder und Reihenfolge der Seite richten sich nach dem Anlass, mit dem Menschen zu Ihnen kommen.

  • Erreichbarkeit, die stimmt

    Wer nachts jemanden braucht, muss sich auf die Seite verlassen können. Zusagen wie „rund um die Uhr erreichbar“ stehen nur, wenn Sie sie bestätigen.

Funktionen

Was Ihre Website kann

  • Anfrage mit kurzen Feldern

    Name, Telefon und Anliegen genügen, dazu eine Wunschzeit. Wer lieber anruft, findet unter jedem Formular die direkten Wege.

  • Preise nur nach Ihrer Freigabe

    Preise erscheinen erst, wenn Sie sie freigeben. „ab“-Preise stehen nur mit dem Zusatz, wovon der Endpreis abhängt.

  • Standort und Anfahrt

    Ihre Anschrift steht als Text mit dem Link „Route planen“, dazu Hinweise zu Parken und Bus. Die Seite bettet keine Karte ein.

  • Zeiten als Liste

    Öffnungszeiten stehen als Liste mit Tag und Uhrzeit, nicht als Fließtext. Eine Anzeige „jetzt geöffnet“ gibt es nicht, weil sie im Zwischenspeicher veralten würde.

  • Fragen zugeklappt

    Häufige Fragen stehen zugeklappt auf der Startseite und vollständig auf der Kontaktseite. Suchmaschinen bekommen sie zusätzlich als strukturierte Daten.

Berufsrecht

Rechtlich wichtig in Ihrer Branche

Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Was für Ihren Betrieb gilt, klären Sie mit Ihrer Kammer, Ihrem Verband oder einer Rechtsanwältin.

  • Preisaushang der Fahrschule

    Preise stehen nur zusammen mit dem vollständigen Preisaushang: Grundbetrag, Fahrstunde, Vorstellung zur Prüfung und besondere Fahrten je Klasse. Bestehensquoten stehen nicht auf der Seite.

    Grundlage § 32 FahrlG, § 5 UWG

  • Unterricht ohne Erfolgsgarantie

    Musikschule, Nachhilfe und Fahrschule versprechen keine Noten, kein Bestehen und keine Quoten. „Staatlich anerkannt“ oder „zertifiziert“ steht nur mit Nachweis.

    Grundlage § 5 UWG, Landesschulrecht

  • Erlaubnis der Hundeschule

    Wer Hunde für Dritte ausbildet, braucht eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Heilen und Therapie von Verhaltensstörungen sind tierärztlicher Bereich; „Problemhund gelöst“ steht nicht auf der Seite.

    Grundlage § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG

  • Preise und Würde beim Bestatter

    Jede Summe nennt, was aufwandsabhängig dazukommt, mit der Berechnungsart. Namen, Daten oder Fotos Verstorbener stehen nicht auf der Seite; Bilder gibt es bis zehn Jahre nach dem Tod nur mit Einwilligung der Angehörigen. Vorsorge ist Information, keine Vermittlung von Sterbegeldversicherungen.

    Grundlage PAngV, § 5a UWG, § 22 KUG, postmortales Persönlichkeitsrecht, § 34d GewO

  • Vermittler oder Veranstalter im Reisebüro

    Ob Sie Reisen vermitteln oder veranstalten, muss erkennbar sein. „Abgesichert“ und „Sicherungsschein“ stehen nur für Reisen, bei denen Sie Veranstalter sind.

    Grundlage §§ 651a, 651r BGB

Fragen und Antworten

Was Betriebe dieser Branche oft fragen

Darf ich die Bestehensquote meiner Fahrschule nennen?

Nein. Bestehens- und Erfolgsquoten sind ohne Beleg irreführend, die Seite zeigt sie nicht. Sie zeigt stattdessen Ihre Klassen und den vollständigen Preisaushang.

Wie nenne ich Preise, die vom Aufwand abhängen?

Als Summe mit dem, was dazukommt, und der Berechnungsart, etwa je Kilometer. Ohne diese Bedingungen lassen wir die Summe weg.

Kann man eine Probestunde anfragen?

Ja, als Anfrage. „Kostenlos“ steht nur, wenn Sie die Zusage einzeln bestätigen.

Was gilt für Unterricht im Netz?

Live-Unterricht ist möglich. Kurse zum Abrufen, Videos oder Lernportale können als Fernunterricht gelten, wenn sie vertraglich vereinbart sind, überwiegend räumlich getrennt stattfinden und der Lernerfolg überwacht wird; dann brauchen sie eine Zulassung (§ 1 FernUSG). Die Seite bietet sie deshalb nicht an.

Kosten

Pakete und Preise

Seite, Anfrage und Zeiten gehören zum Paket Standard. Welche Bausteine aus Premium zu Ihrem Betrieb passen, zeigen wir in der Vorschau.

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Adrian Hofmann, Gründer, Beratung und UmsetzungAntonia Buchmüller, Gründerin, Beratung und Kundenbetreuung

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