Ratgeber
Was kostet eine Website für einen kleinen Betrieb?
Die Kosten hängen davon ab, wer die Seite baut und was danach laufend anfällt. Hier stehen Größenordnungen aus Tests und Fachmedien, Hinweise zum Vertrag und eine Checkliste für den Auftrag.
Kurz gesagt Ein Homepage-Baukasten kostete im ersten Jahr laut Stiftung Warentest zwischen 43 € und 257 €, ein KI-Baukasten laut Handwerksblatt 10 bis 20 € im Monat. Eine Agentur beginnt meist im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Dazu kommen laufende Kosten für Hosting, Domain und Pflege.
Dieser Text ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Verbindlich beraten Ihre Kammer, Ihre Steuerberatung oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
Was kostet ein Homepage-Baukasten zum Selbermachen?
Im ersten Jahr zwischen 43 € und 257 €; ab dem zweiten Jahr wird es oft deutlich teurer (Stiftung Warentest, 16 Baukästen).
Mit einem Baukasten setzen Sie die Seite aus fertigen Vorlagen selbst zusammen. Die Stiftung Warentest hat für das Heft test 2/2024 16 Baukästen geprüft. Im ersten Jahr kosteten sie zwischen 43 € und 257 €. Die Deutsche Handwerks Zeitung fasst zusammen, dass die meisten Anbieter rund 100 bis 200 € verlangten.
Im zweiten Jahr wird es laut Stiftung Warentest oft deutlich teurer. Rechnen Sie deshalb mit dem Preis ab dem zweiten Jahr, nicht mit dem Einstiegsangebot. Einfache Versionen gibt es kostenlos, eine eigene, gut merkbare Adresse für die Seite aber nur in den bezahlten Paketen.
Jeder zweite Baukasten im Test schnitt mit „gut“ ab, sieben mit „befriedigend“, einer mit „mangelhaft“. Unterschiede gab es beim Funktionsumfang und beim Datenschutz. Will eine Tischlerei Möbel online verkaufen oder eine Physiotherapie Termine vergeben, prüft sie diese Funktionen vor dem Kauf genau.
Mit gut vorbereiteten Texten und Fotos gelang laut Stiftung Warentest bei allen Baukästen in weniger als einer Stunde ein erster Entwurf. Rechnen Sie für Texte, Fotos und Korrekturen trotzdem Ihre eigene Arbeitszeit ein, etwa abends nach Feierabend.
Was leisten KI-Baukästen, und was kosten sie?
Sie erzeugen aus wenigen Angaben in Minuten eine komplette Seite und kosten laut Handwerksblatt 10 bis 20 € im Monat; Nacharbeit bleibt nötig.
Neuere Baukästen erzeugen die Seite mit künstlicher Intelligenz. Nach Angaben wie Betriebsname, Gewerk und Standort entsteht laut Handwerksblatt in wenigen Minuten eine komplette Website. Solche Angebote kosten dem Handwerksblatt zufolge zwischen 10 und 20 € im Monat. Hosting, oft auch die eigene Adresse und die verschlüsselte Übertragung sind enthalten.
Das Abo macht die Kosten kalkulierbar. Als Grenze nennt das Handwerksblatt, dass oft Nacharbeit nötig ist und die Individualität eingeschränkt bleibt. Für einen Malerbetrieb heißt das: Ohne eigene Texte und Fotos Ihrer Arbeiten gleicht die Seite schnell der jedes anderen Malers in der Stadt.
Was kostet eine Website bei Agentur oder Freelancer?
Individuelle Arbeit beginnt laut Handwerksblatt meist im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich; Aufwand, Umfang und Sonderwünsche bestimmen den Preis.
Lassen Sie die Seite von einer Agentur bauen, beginnt individuelle Programmierung laut Handwerksblatt meist im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Das ist ein Einstieg, keine Obergrenze: Aufwand, Umfang und Sonderwünsche bestimmen den Preis.
Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn sie dasselbe enthalten. Bitten Sie um einen Festpreis für einen klar beschriebenen Umfang und um eine getrennte Aufstellung der Kosten, die nach dem Start jeden Monat oder jedes Jahr anfallen.
Bei Freiberuflern und kleinen Agenturen gilt dasselbe. Fragen Sie nach Referenzen aus Ihrer Branche und lassen Sie sich zeigen, wie spätere Änderungen ablaufen: wer sie macht, wie schnell und zu welchem Preis.
Welche laufenden Kosten fallen nach dem Start an?
Hosting, Domain, Updates und Pflege; beim Baukasten steckt vieles im Monatspreis, dazu kommt Ihre eigene Zeit.
Neben der Erstellung kosten Hosting, Domain und Pflege Geld. Beim Baukasten sind Hosting und Domain oft im Monatspreis enthalten. Dazu kommt Ihre eigene Zeit oder bezahlte Pflege, etwa für neue Referenzen, geänderte Öffnungszeiten oder einen neuen Notdienst beim Heizungsbauer.
Zur Sicherheit gehört die verschlüsselte Verbindung, erkennbar an HTTPS in der Adresse. Können Besucher Daten eingeben, etwa in einem Kontaktformular, dürfen diese laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen nur verschlüsselt übertragen werden. Google wertet HTTPS seit 2014 als leichtes Signal für die Platzierung.
Die Verschlüsselung muss dem Stand der Technik folgen. Der Hessische Datenschutzbeauftragte verweist auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: TLS 1.2 gilt als Mindeststandard, TLS 1.3 als aktueller Stand der Technik. Klären Sie, wer Updates und Verschlüsselung betreut und ob das im Preis enthalten ist.
Software, Erweiterungen und Vorlagen einer Website brauchen regelmäßig Updates, sonst entstehen Sicherheitslücken. Fragen Sie vor der Wahl eines Systems, wie lange es Sicherheitsupdates gibt und wer sie einspielt.
Worauf achten Sie im Vertrag?
Lesen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und Zahlungsweise vor der Unterschrift und klären Sie Domain, Nutzungsrechte und Export.
Lesen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und Zahlungsweise vor der Unterschrift. Bei Zweifeln hilft Ihre Kammer oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
Die Adresse sollte Ihrem Betrieb gehören. Die Deutsche Handwerks Zeitung rät, darauf zu achten, dass der Betriebsinhaber und nicht die Agentur als Inhaber der Domain eingetragen wird. Lassen Sie sich die Eintragung schriftlich bestätigen. So nehmen Sie die Adresse bei einem Wechsel des Anbieters mit.
Auch Texte, Fotos und Gestaltung gehören nicht automatisch Ihnen. Nach § 31 Urheberrechtsgesetz kann ein Nutzungsrecht einfach oder ausschließlich sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Fehlt eine Regelung, entscheidet der Vertragszweck. Halten Sie deshalb schriftlich fest, was Sie nach Vertragsende weiter nutzen dürfen, etwa für Prospekte und Fahrzeugbeschriftung.
Prüfen Sie bei einem Baukasten vor dem Vertrag, ob Sie Ihre Inhalte exportieren können. Wechseln Sie später den Anbieter, sollen Texte und Bilder nicht verloren sein.
Gibt es Förderung für die Website eines kleinen Betriebs?
Selten für eine herkömmliche Website; Programme der Länder ändern sich und verlangen den Antrag vor dem Auftrag.
Bund und Länder fördern die Digitalisierung von Betrieben, als Zuschuss oder Darlehen. Einen Überblick gibt die Förderdatenbank des Bundes. Programme ändern sich: Die Digitalisierungsprämie Plus in Baden-Württemberg gibt es laut Handwerk BW seit dem 1. Juli 2025 nur noch als Darlehen, nicht mehr als Zuschuss.
Eine herkömmliche Website ist dabei nicht immer förderfähig. Der Digitalbonus Bayern schließt nach seiner Richtlinie vom 27. Juni 2024, geändert am 7. Oktober 2025, herkömmliche Webseiten ohne tiefe Einbindung in die betrieblichen Abläufe aus, ebenso herkömmliche Webshops, Online-Marketing sowie die Erstellung von Texten, Bildern und Logos.
Wichtig ist die Reihenfolge. Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, fördert der Digitalbonus Bayern nicht; als begonnen gilt ein Vorhaben mit einem verbindlichen Auftrag. Stellen Sie einen Antrag deshalb vor dem Auftrag und lesen Sie die aktuelle Richtlinie Ihres Landes.
Kostenfrei beraten die Handwerkskammern laut Handwerksblatt in ihrer Betriebsberatung, auch zu betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Wer kein Handwerk betreibt, fragt bei seiner IHK oder Kammer nach einem entsprechenden Angebot.
Wie wird die Website steuerlich behandelt?
Von Dritten erstellt wird sie aktiviert und abgeschrieben, selbst erstellt ist sie laufender Aufwand, die Domain wird nicht abgeschrieben (laut Haufe und IWW).
Ob Aktivierung oder Sofortabzug, hängt laut Haufe davon ab, wer die Seite erstellt. Lassen Sie sie von Dritten bauen, sind das Anschaffungskosten: Die Website wird als immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter gilt ein Aktivierungsverbot; die Kosten sind dann laufender Aufwand.
Die Domain behandelt die Rechtsprechung als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut (Bundesfinanzhof, III R 6/05); sie wird deshalb nicht laufend abgeschrieben. Updates und Pflege sind in der Regel Betriebsausgaben. Wie Ihr Vertrag oder ein Baukasten-Abo zu buchen ist, klärt Ihre Steuerberatung.
Was klären Sie vor dem Auftrag?
Gesamtkosten im ersten und zweiten Jahr, Umfang, Inhalte, Domain, Rechte, Laufzeit, Sicherheit, Pflege und Förderung.
Diese Fragen helfen, Angebote zu vergleichen und spätere Kosten zu vermeiden. Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben.
- Gesamtkosten: Was kostet die Seite im ersten Jahr und was ab dem zweiten Jahr, mit allen monatlichen Posten?
- Umfang: Wie viele Seiten und Korrekturrunden sind enthalten, und welche Funktionen wie Kontaktformular, Terminbuchung oder Shop?
- Inhalte: Wer schreibt die Texte, und wer fotografiert die Referenzen, etwa die fertige Fassade beim Malerbetrieb oder die Praxisräume bei einer Therapiepraxis?
- Domain: Wird die Adresse auf Ihren Betrieb eingetragen, und wie nehmen Sie sie bei einem Wechsel mit?
- Rechte: Dürfen Sie Texte, Fotos und Gestaltung nach dem Vertragsende weiter nutzen und ändern?
- Laufzeit und Zahlung: Wie lange läuft der Vertrag, mit welcher Frist lässt er sich beenden, und wie wird bezahlt?
- Sicherheit: Wer spielt Updates ein, wer betreut die Verschlüsselung, und ist das im Preis enthalten?
- Pflege: Wer ändert Öffnungszeiten, Notdienst oder Referenzen, wie schnell, und was kostet eine Änderung?
- Förderung: Gibt es in Ihrem Land ein passendes Programm? Dann stellen Sie den Antrag vor dem Auftrag.
Wer die Seite vor allem auffindbar machen will, liest weiter bei Warum bringt meine alte Website keine Anfragen?. Was auf die Seite gehört, steht in Was gehört auf die Website eines kleinen Betriebs?.
Wer seine neue Website erst ansehen will, bevor er entscheidet: So arbeiten wir.
Quellen
- Stiftung Warentest, „Homepage-Baukästen im Test“, test 2/2024
- Deutsche Handwerks Zeitung, „Stiftung Warentest: Jeder zweite Homepage-Baukasten für ‚gut‘ befunden“
- Handwerksblatt, „KI-gestützte Website-Baukästen für Handwerksbetriebe“
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen, Informationen für Betreiber von Webseiten und Apps
- Hessischer Beauftragter für Datenschutz, „Umsetzungshinweise zur Transportverschlüsselung von Webseiten“
- Google Search Central Blog, „HTTPS as a ranking signal“ (2014)
- Urheberrechtsgesetz, § 31
- Deutsche Handwerks Zeitung, „Domainname: Registrierung durch Vertreter möglich“
- Förderdatenbank des Bundes, foerderdatenbank.de
- Handwerk BW, Pressemitteilung zur Digitalisierungsprämie Plus vom 30.06.2025
- Bayerisches Wirtschaftsministerium, Richtlinie zum Förderprogramm Digitalbonus (BayVV 7071-W)
- Handwerksblatt, „Fördermittel für kostenfreie Betriebsberatung“
- Haufe, „Homepage und Domain im Rechnungswesen“; IWW zu BFH III R 6/05
Stand: 14. Oktober 2026
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