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Ratgeber

Wie richte ich ein Google-Unternehmensprofil ein?

Wer in der Nähe nach einem Betrieb sucht, sieht zuerst Karte und Profil. Hier steht Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Unternehmensprofil anlegen, bestätigen und pflegen, nach den Hilfeseiten von Google.

Kurz gesagt Sie legen das Profil mit einem Google-Konto über Google Maps oder die Suche an oder beanspruchen einen vorhandenen Eintrag, bestätigen den Betrieb per Video, Telefon, E-⁠Mail oder Postkarte und pflegen dann Name, Adresse, Kategorie, Öffnungszeiten, Fotos und Bewertungen.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Für Praxen und Kanzleien gelten zusätzlich berufsrechtliche Werberegeln; verbindlich beraten Ihre Kammer oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

Was ist das Unternehmensprofil, und wem nützt es?

Der Eintrag Ihres Betriebs bei Google Maps und in der Suche; er nützt jedem Betrieb, den Kunden in der Nähe suchen.

Das Google-Unternehmensprofil ist der Eintrag Ihres Betriebs bei Google Maps und in der Google Suche. Dort stehen Name, Anschrift, Öffnungszeiten, Telefonnummer, Fotos und Bewertungen. Google nennt es in seiner deutschen Hilfe „Unternehmensprofil“; früher hieß es „Google My Business“.

Für Suchen mit Ortsbezug, etwa „Elektriker in der Nähe“ oder „Zahnarzt Altstadt“, ordnet Google die Einträge nach Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Zur Bekanntheit zählen laut Google auch Rezensionen und Bewertungen. Ein vollständiges, aktuelles Profil ist deshalb für Betriebe mit Kunden vor Ort ein wichtiger Teil der Auffindbarkeit.

Zum Anlegen brauchen Sie ein Google-Konto. Gehen Sie über die Hilfeseiten von Google oder direkt über Google Maps und die Suche. Vorsicht bei Anbietern, die das Anlegen gegen Geld anbieten: Die Schritte unten können Sie selbst gehen.

Gibt es Ihren Betrieb schon bei Google?

Oft ja; suchen Sie zuerst bei Google Maps und beanspruchen Sie einen vorhandenen Eintrag, statt einen zweiten anzulegen.

Suchen Sie zuerst nach dem Namen Ihres Betriebs bei Google Maps. Oft existiert ein Eintrag schon, weil Google Angaben aus verschiedenen Quellen übernimmt oder weil ihn früher jemand angelegt hat. Dann beanspruchen Sie diesen Eintrag, statt einen zweiten anzulegen.

Gehört das Profil bereits einer anderen Person, etwa der früheren Agentur, können Sie bei Google die Inhaberschaft beantragen. Die bisherigen Inhaber bekommen Gelegenheit zu antworten. Legen Sie keine doppelten Einträge an: Sie verwirren Kunden und können gegen die Richtlinien verstoßen.

Wie bestätigen Sie, dass der Betrieb Ihnen gehört?

Google bietet je nach Betrieb und Region Telefon oder SMS, E-⁠Mail, Video oder Postkarte an; Sie können die Methode nicht immer wählen.

Vor der Anzeige verlangt Google eine Bestätigung. Welche Wege angeboten werden, hängt laut Google von Art des Unternehmens, Ihren Angaben und der Region ab. Möglich sind Telefon oder SMS, E-⁠Mail, Video oder Postkarte. Sie können die Methode nicht in jedem Fall frei wählen.

Bei der Bestätigung per Video zeigen Sie Ihren Standort und ein festes Schild mit dem Firmennamen. Der Name im Video sollte zum Namen im Profil passen. Betriebe ohne Vor-Ort-Leistung sind auf diesem Weg nicht bestätigungsfähig.

Kommt ein Code per Postkarte, ändern Sie in der Wartezeit weder Name noch Adresse noch Kategorie und fordern Sie keinen zweiten Code an. Nach der Bestätigung prüft Google die Angaben noch einmal, das kann einige Tage dauern. Planen Sie die Bestätigung deshalb vor der Neueröffnung oder dem Saisonstart ein.

Wie tragen Sie Name, Adresse und Kategorie richtig ein?

Der Name wie im Alltag ohne Zusätze, eine reale Adresse ohne Postfach und eine genaue Hauptkategorie.

Tragen Sie den Namen so ein, wie er im Alltag erscheint: auf dem Firmenschild, der Website und dem Briefpapier. Zusätze mit Leistungen oder Orten gehören nicht in den Namen. Verstöße gegen die Richtlinien können nach Google zur Sperrung des Profils führen.

Die Adresse muss genau und real sein. Ein Postfach oder ein virtuelles Büro ist nicht zulässig. Schreiben Sie Name, Anschrift und Telefonnummer überall gleich, auch auf Ihrer Website und im Impressum. Eine ausdrückliche Vorgabe von Google dazu ist nicht belegt; es ist eine Empfehlung, weil abweichende Schreibweisen Kunden verwirren.

Die Kategorie beschreibt, was Ihr Betrieb tut, etwa „Heizungsbauer“, „Maler“ oder „Steuerberater“. Wählen Sie die Hauptkategorie so genau wie möglich und ergänzen Sie nur wenige weitere. Nach Google wirkt die Kategorie auf das lokale Ranking.

Was tun Betriebe ohne Laden, die zu Kunden fahren?

Sie blenden die Adresse aus und legen ein Einzugsgebiet nach Städten oder Postleitzahlen fest.

Fahren Sie zu Ihren Kunden und empfangen niemanden in den Räumen, etwa als Klempner, Gärtnerin oder mobiler Friseur, blenden Sie die Adresse aus und legen ein Einzugsgebiet fest. Google nennt das Einzugsgebiet für Unternehmen ohne festen Standort.

Das Gebiet geben Sie nach Städten, Postleitzahlen oder anderen Gebieten an, nicht als Radius. Empfangen Sie auch Kunden, zeigen Sie die Adresse und legen zusätzlich das Gebiet fest. Halten Sie das Gebiet ehrlich: Es soll dort liegen, wo Sie tatsächlich arbeiten. Dieselben Orte gehören auf Ihre Website.

Welche Angaben gehören außerdem ins Profil?

Öffnungszeiten mit Feiertagen, Leistungen, eigene Fotos und bei Bedarf Beiträge.

Pflegen Sie die Öffnungszeiten, und tragen Sie Feiertage und Betriebsferien gesondert ein. Falsche Zeiten führen zu vergeblichen Fahrten. Arbeiten Sie nur nach Vereinbarung, lesen Sie in der Hilfe, wie Google das vorsieht.

Tragen Sie Ihre Leistungen ein, in den Worten Ihrer Kunden, zum Beispiel „Badsanierung“, „Wartung“ oder „Notdienst“. Fotos sollen Ihren Betrieb zeigen: Fahrzeug, Team, fertige Arbeiten. Fotos erscheinen nach der Bestätigung des Profils. Stockbilder zeigen nichts vom Betrieb.

Beiträge, etwa zu Aktionen oder Urlaubszeiten, sind möglich; für sie gelten die Inhaltsrichtlinien von Google. Wer wenig Zeit hat, legt zuerst Name, Zeiten, Kategorie, Leistungen und einige eigene Fotos an und ergänzt später.

Wie bekommen und beantworten Sie Bewertungen?

Bitten Sie Kunden um ihre echte Erfahrung, ohne Anreiz, und antworten Sie sachlich, sobald das Profil bestätigt ist.

Bewertungen sind für viele Kunden der Ausschlag. Bitten Sie zufriedene Kunden um ihre echte Erfahrung, am besten direkt nach dem Auftrag, mit einem Link zum Profil. Nach den Richtlinien von Google darf das nicht mit Anreizen verbunden sein: Zahlungen, Rabatte oder Gratisprodukte machen aus Rezensionen manipulierte Inhalte.

Ebenfalls nicht zulässig sind Vorgaben, wie viele Rezensionen eingehen sollen, oder Versuche, negative Bewertungen zu verhindern oder auszufiltern. Folgen können die Entfernung der Rezensionen, ein Hinweis am Profil oder Einschränkungen sein.

Antworten können Sie, sobald das Profil bestätigt ist. Antworten Sie auf Lob kurz, auf Kritik sachlich und ohne Vorwürfe: Die Antwort lesen auch spätere Kunden. Hält eine Rezension die Richtlinien nicht ein, können Sie sie melden. Meldungen sind nur bei einem Verstoß sinnvoll, nicht bei bloßer Kritik.

Wie hängen Profil und Website zusammen?

Tragen Sie die Adresse Ihrer Website im Profil ein und schreiben Sie Name, Anschrift und Telefon überall gleich.

Tragen Sie die Adresse Ihrer Website im Profil ein und prüfen Sie, dass sie auf Handy und Rechner funktioniert. Auf der Website sollten Name, Anschrift und Telefonnummer wie im Profil stehen. Betreiben Sie mehrere Standorte, verlinken Sie jeden mit seiner eigenen Seite.

Wer die Website von einem Dienstleister bauen lässt, kann nach Google Search Central strukturierte Daten für lokale Unternehmen ergänzen, mit Adresse, Öffnungszeiten und der Adresse der Standortseite. Warum eine Seite trotzdem ohne Anfragen bleiben kann, steht in Warum bringt meine alte Website keine Anfragen?.

Gelten für Praxen und Kanzleien zusätzliche Regeln?

Ja, Google hat für Einzelpraxen von Ärzten, Anwälten und Maklern zusätzliche Richtlinien, dazu kommen die Werberegeln des Berufs.

Für Einzelpraxen von Ärztinnen, Anwälten und Immobilienmaklern hat Google zusätzliche Richtlinien. Lesen Sie sie vor dem Anlegen auf der Richtlinienseite des Unternehmensprofils. Daneben gelten die Werberegeln Ihres Berufs, etwa für Bewertungen, Versprechen und Preisangaben. Welche das sind, sagt Ihre Kammer.

Das Profil verweist auf Ihre Website. Dort gehören Anbieterkennzeichnung und Kammerangaben ins Impressum, wie Was muss ins Impressum einer Firmenwebsite? beschreibt.

Was prüfen Sie am fertigen Profil?

Dass es nicht doppelt angelegt, bestätigt und vollständig ist und zu Ihrer Website passt.

Mit diesen Punkten ist ein Profil vollständig. Prüfen Sie sie nach jeder Änderung bei Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Angebot.

  • Profil gesucht, nicht doppelt angelegt, Inhaberschaft bei Bedarf beantragt
  • Bestätigung abgeschlossen, Zugang auf mindestens zwei Personen verteilt
  • Name wie am Firmenschild, ohne Zusätze
  • Anschrift real, kein Postfach; ohne Ladenlokal Einzugsgebiet statt Adresse
  • Hauptkategorie genau, wenige weitere
  • Öffnungszeiten, Feiertage und Betriebsferien aktuell
  • Leistungen eingetragen, eigene Fotos hochgeladen
  • Website verlinkt, Schreibweise von Name, Anschrift und Telefon überall gleich
  • Bewertungen ohne Anreiz erbeten, Antworten sachlich

Wer seine neue Website erst ansehen will, bevor er entscheidet: So arbeiten wir.

Quellen

  1. Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Ihr Unternehmensprofil hinzufügen oder Anspruch darauf erheben“
  2. Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Unternehmen bei Google bestätigen“ und „Unternehmen per Video bestätigen“
  3. Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google“
  4. Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Unternehmenskategorie verwalten“ und „Öffnungszeiten bearbeiten“
  5. Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Einzugsgebiete für Unternehmen ohne festen Standort und Hybridunternehmen verwalten“
  6. Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern“
  7. Google Unternehmensprofil-Hilfe, „Rezensionen auf Google lesen und beantworten“
  8. Google Maps-Richtlinien, „Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte“ (Rezensionen mit Anreiz)
  9. Google Search Central, „Local Business (LocalBusiness) Structured Data“

Stand: 14. Oktober 2026

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